Was ist Lipödem?

Lipödem ist eine chronisch voranschreitende Fettverteilungsstörung, die hauptsächlich Beine und/oder Arme betrifft. Hände und Füße sind in der Regel nicht betroffen. Es zeigt sich eine Disproportion zwischen dem oftmals schmalen Körperstamm und den betroffen Beinen und/oder Armen. Das Lipödem wird nach der Beschaffenheit des Fettgewebes und dem Ausmaß der Umfangsvermehrung in 3 Stadien eingeteilt. Das Stadium steht aber nicht zwangsläufig in Zusammenhang mit der Schwere der Symptome. Betroffene haben häufig eine Neigung zu Hämatomen, Berührungsempfindlichkeit, Druck- oder Spannungsschmerz, Schweregefühl, Schwellungen, müde Beine, ein Kälte- oder Wärmegefühl und Erschöpfung in den betroffenen Bereichen. Alltägliche Dinge wie Treppen steigen oder Haare föhnen werden zur Qual und sind nur unter Schmerzen oder eingeschränkt möglich. Das Lipödemfett ist sport- und diätresistent. Im Krankheitsverlauf kann durch das vermehrte Fettgewebe das Lymphsystem vorübergehend oder dauerhaft geschädigt werden und sich ein sekundäres Lymphödem bilden. In Deutschland ist etwa jede 10. Frau von Lipödem betroffen. Man geht aber davon aus, dass die Dunkelziffer um einiges höher ist, da bis zur Diagnosestellung oft viele Jahr ins Land ziehen und der Weg geprägt ist von Fehldiagnosen. 

Wo bekomme ich Verordnungen für Kompression und MLD her?

Sofern ein Befund von einem Facharzt (Phlebologe, Lymphologe o.ä.) mit Diagnose Lipödem und/oder Lymphödem vorliegt, können die Verordnungen vom Hausarzt ausgestellt werden. Manche Hausärzte wollen keine Verordnungen ausstellen, weil sie Angst haben, dass es ihr Budget belasten könnte. Das Lipödem wurde zum 01.01.2020 als Indikation für eine Manuelle Lymphdrainage in die Heilmittel-Richtlinie und als Indikation in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufgenommen. Die Kosten für diese Verordnungen werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Verordnungsvolumen des Vertragsarztes herausgerechnet (siehe auch hier).

Wie kann ich einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen?

Der Antrag auf Festellung einer Behinderung wird beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales gestellt. Wenn der Wohnort im Landkreis Waldeck-Frankenberg liegt, ist das Hessische Amt für Versorgung und Soziales in Kassel zuständig. Der Antrag kann mittlerweile online gestellt werden. Zum Onlineantrag gelangst du hier. Am besten sendet man relevante Arztbefunde, die nicht älter als 2 Jahre sind, direkt zusammen mit dem Antrag, da dadurch die Bearbeitungszeiten verkürzt werden können. Aktuell ist aber mit sehr langen Bearbeitungszeiten (ca. 1/2 Jahr) zu rechnen. Hinweis: Oft werden vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales zuerst wenig GdB Punkte anerkannt. In dem Fall sollte dem Bescheid fristgerecht widersprochen werden. Unterstützung findest du beim VdK oder einem Anwalt für Sozialrecht.